Wenn Sie eine PLC gründen möchten, dies allerdings innerhalb der EU tun wollen, dann bleibt Ihnen seit dem Brexit nur noch die irische PLC übrig. Welche Unterschiede dabei zur UK PLC bestehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Public Limited Company (PLC) ist eine Gesellschaftsform, die ihren Ursprung im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland hat. Seit nunmehr 100 Jahren sind es zwar zwei separate Hoheitsgebiete, vieles ist aber bis heute gleichgeblieben. Während der langjährigen Einheit hat sich auch die PLC in beiden Staaten parallel zueinander entwickelt.
Seit sich Großbritannien jedoch zu Anfang 2020 von der Europäischen Union abgespalten hat, liegen nichtsdestotrotz vergleichsweise viele Blicke auf Irland als Gründungsstaat für eine PLC. Erfahren Sie hier, welche genauen Hintergründe dieser Zuwachs an Interesse hat und was an den Vorteilen der irischen PLC dran ist.
Der Hauptgrund für die Wahl einer irischen PLC anstelle einer UK PLC liegt zweifelsfrei in der Attraktivität des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union und gewissen Unsicherheiten, die im Zuge von Brexit aufkommen. Zögern Sie nach Brexit etwa aufgrund des Währungs-Risikos oder wegen anderer Vorbehalte, eine PLC in Großbritannien zu gründen, so haben Sie mit der irischen PLC aktuell weiterhin die Möglichkeit, diese Form der Aktiengesellschaft auch innerhalb der EU zu wählen.
Es sollte wenig überraschen, dass sich beide Gesellschaftsformen einiges an Vorzügen teilen, immerhin waren die Länder noch bis vor knapp 100 Jahren eines. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte aufgegriffen, in welchen Sie nennenswerte Unterschiede, aber auch viele Gemeinsamkeiten mit UK-Aktiengesellschaften zu erwarten haben.
Der wahrscheinlich größte Vorteil der irischen PLC gegenüber der UK-Variante ist die besonders niedrige Körperschaftsteuer, die Ihnen für Ich Unternehmen berechnet wird. Mit nur 12,5% liegt dieser deutlich unter den mehr als 20%, die im Vereinigten Königreich erhoben werden. Einen niedrigeren als diesen Steuersatz finden Sie innerhalb der EU jedenfalls garantiert nicht.
Auch in diesem Punkt ist die irische PLC der UK-Alternative tatsächlich überlegen. In beiden Ländern müssen 25% des Stammkapitals zum Zeitpunkt der Gründung auf das Unternehmens-Konto eingezahlt werden – darin liegt zunächst kein Vorteil. Während die PLC jedoch in Großbritannien ein Stammkapital von £50.000 (rund 55.000€) erfordert, liegt dieses in Irland mit 25.000€ in Irland deutlich niedriger. Schon ab nur 6.250€ können Sie hier also Ihre Aktiengesellschaft gründen.
Während Sie bei der PLC im Vereinigten Königreich mit £0,1 ein besonders niedriger Nennwert-Untergrenze für Ihre ausgegebenen Aktien erwartet, muss der Wert pro Aktie in Irland mindestens 1€ betragen. Das ist nicht per se ein Nachteil, denn eine solche Flexibilität in den seltensten Fällen wirklich notwendig. Die meisten unserer Mandanten reizen dieses Limit ohnehin nicht aus und geben lieber weniger als besonders günstige Wertpapiere aus. Diese Vorgehensweise ist kaum verwunderlich, immerhin genießen sogenannte „Penny-Stocks“ keinen allzu guten Ruf und ein höherer Nennwert wirkt entsprechend attraktiver für ernstzunehmende Investoren.
Für eine britische PLC wird es mit Ende der Übergangsfrist im Brexit-Anliegen zu Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit für Ihr Unternehmen kommen. Mit einer irischen PLC hingegen sind weder Geschäftstätigkeit noch Niederlassung in anderen EU-Ländern Ihrer Wahl ein Problem. Konkret bedeutet das etwa, dass Sie Ihre Gesellschaft unkompliziert in das deutsche Handelsregister eintragen lassen können.
Damit verzichten Sie jedoch mitunter auf den besonders günstigen Steuersatz in Irland, weshalb die Nutzung dieser Niederlassungsfreiheit je nach Situation auch ein Eigentor sein kann. Wirklich sinnvoll ist die Gründung der irischen PLC nur, wenn Ihr Unternehmen auch einen echten Firmensitz im Inland hat, nicht jedoch bei der Nutzung unter deutschem Gesellschaftsrecht.
Ob Sie vorhaben, Aktien in verschiedenen Währungen auszugeben oder sich schlichtweg die Hintertür zum UK- oder US-Markt offenhalten wollen, haben Sie bei der irischen PLC die Möglichkeit, Ihre Wertpapiere in verschiedenen Währungen auszugeben. Das ermöglicht später etwa Dual-Listings an nicht-irischen Börsenplätzen weltweit.
Die meisten Unternehmer wollen möglichst viel an Entscheidungsgewalt beibehalten, wenn es um die Kapitaleinwerbung geht. Das lässt sich mitunter gut über die Ausgabe stimmrechtloser Aktien erreichen, die jedoch nicht die typische Aktiengattung darstellen und außerdem bei erfahrenen Investoren nicht allzu gut ankommen.
Sollte die Absicherung dieses alleinigen Stimmrechts für Sie jedoch eine hohe Priorität einnehmen, haben Sie mit einer irischen PLC – genauso wie auch bei der UK PLC – die Wahl dahingehend, in welche Aktiengattungen das Stammkapital aufgeteilt werden soll.
Beantragen Sie eine ISIN für die über die irische PLC ausgegebenen Aktien, fällt der Prozess gleich unkompliziert wie in Großbritannien aus. Auch hier müssen Sie kein Wertpapierprospekt einreichen, wodurch die Vergabe der Kennnummer in beiden Fällen schon innerhalb weniger Wochen erfolgen kann.
Mit einer PLC können Sie Aktien in beiden Ländern auch direkt außerbörslich ausgeben, ganz unkompliziert per elektronische Übertragung auf die Depots Ihrer Investoren. Keine Market-Maker, Broker oder anderweitige Dritte sind dazu nötig, was dem Vorgang einiges an Komplexität nimmt. Dabei profitieren Sie noch dazu von der Steuerneutralität der Aktienausgabe, da es sich nicht um einen Eigentümerwechsel, sondern um eine Neuausgabe dreht. Erfahren Sie hier mehr darüber wie Sie als KMU erfolgreich an die Börse gehen.
Möchten Sie Ihre Gesellschaft später einmal an die Börse bringen, so haben Sie mit der PLC – ob nun in Großbritannien oder in Irland – das perfekte Vehikel dafür. Für Börsen ist es in aller Regel eine vertraute Gesellschaftsform und mit der irischen PLC haben Sie darüber hinaus den Vorteil, besonders unkompliziert an einen EU-Börsenplatz Ihrer Wahl an die Öffentlichkeit gehen zu können. Dadurch, dass die Unternehmenssprache Englisch ist, müssen Sie dabei außerdem keine etwaigen Sprachbarrieren fürchten.
Geeignet ist die irische PLC vor allem für diejenigen, die sich trotz der vielen Ähnlichkeiten zu der britischen Alternative mehr Sicherheit für künftige Vorhaben in der EU wünschen. Generell können wir jedoch sagen, dass auch die UK PLC dahingehend weiterhin eine geeignete Gesellschaft darstellt.
Je nach Fall ist anstelle der irischen PLC vielleicht sogar eine lokale Gesellschaft, wie etwa eine deutsche AG, die bessere Wahl. In welchem Land Sie letzten Endes wirklich geschäftstätig sind und wo Sie vorhaben, Ihren Firmensitz zu haben, sind neben einigen weiteren Aspekten zwei wichtige Punkte, die in diese Einschätzung hereinspielen. Erfahren Sie hier mehr zu Aktien und Aktienhandel.
Für endgültigen Aufschluss zu diesem Thema erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten telefonisch, per Skype und natürlich auch vor Ort in London. Wir beraten Sie auf dem Weg gerne zu Ihrem Gründungs-Vorhaben und klären in einem einstündigen Gespräch (Kosten: £280 zzgl. MwSt.), ob eine irische PLC die beste Wahl für Sie ist.
Wenn die hier beschriebenen Kapitalmarktmassnahmen für Sie und Ihr Unternehmen interessant sind, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
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Wir unterziehen Ihre Angaben einer Kurzprüfung und lassen Ihnen dann unser kompakte Einschätzung zu Ihrem Kapitalmarkt-Vorhaben per Email zukommen.
Wir lassen Sie dabei auch wissen, ob wir die Kapazität und die Kompetenz haben, Ihr Mandat zu übernehmen und was vor diesem Hintergrund die nächsten Schritte wären.
Im Jahr 1700 eröffnete die Hollow Sword Blade Company ein Bank- und Wertpapiergeschäft in der City of London. Heute unterstützt Swordblade & Co vom selben Standort aus ambitionierte Wachstumsunternehmen bei ihrem Börsengang. Wir sind stolz darauf, Unternehmer beim Aufbau ihrer Firma und Vision zu unterstützen und hierdurch ein traditionsreiches, jahrhundertealtes Erbe fortzuführen.
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