US Private Placements

Private Placement in den USA

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten für Unternehmen, zusätzliches Kapital einzusammeln, Insbesondere Startups benötigen es oft für ihr weiteres Wachstum. Eine dieser Möglichkeiten ist ein Private Placement, oder zu Deutsch, eine Privatplatzierung.

Was ist ein Private Placement?

Bei einem Private Placement werden Vermögensgegenstände wie Aktien oder Anleihen (Bonds) an Privatpersonen oder institutionellen Investoren ausgegeben (emittiert). Es handelt sich dabei stets um eine nicht öffentliche, also private Ausgabe. Das bedeutet, dass eine Privatplatzierung nicht über einen öffentlichen Handelsplatz, d.h. eine Börse, erfolgt. Das impliziert natürlich, dass kein “going public”, also kein IPO, erforderlich ist.

Wie funktioniert ein Private Placement?

Wie oben bereits erwähnt, bietet beim Private Placement ein Unternehmen eine Anzahl von nicht registrierten Vermögensgegenständen wie Bonds, Aktien oder Optionsscheine an. Es ist dabei also möglich, sowohl Eigen- als auch Fremdkapital einzuwerben. Diese Vermögensgegenstände werden dabei ausschließlich an einige wenige, vorausgewählte, private Investoren gegen Bargeld verkauft. Die stets eng begrenzte Zahl von privaten Investoren besteht meist aus (Investment-)Banken, wohlhabenden Privatpersonen, Business Angels, Investmentfonds, Rentenfonds oder Versicherungsunternehmen.

Grob vereinfacht kann ein Privat Placement folgendermaßen ablaufen:

  • (Idealerweise) Gründung einer UK PLC
  • Planung und Organisation des Private Placements sowie, bei Investorensuche in den USA, Gründen einer Delaware LLC als Tochtergesellschaft der PLC

  • Investorensuche

  • Vorstellung des Private Placements an private Investoren

  • Wunschallokation der Anzahl an Vermögensgegenständen und Festlegung des Betrages

  • Placement Dokument unterschreiben

  • Überweisung des Geldes

  • Closing des Placements

Einerseits ist beim Private Placement der Angebots-Prozess deutlich unkomplizierter und auch kürzer als etwa bei einem IPO, andererseits sind die Anforderungen der Investoren und die von diesen erwarteten Renditen dafür umso höher. Eine Tatsache, die Sie bei Ihrer Abwägung berücksichtigen sollten.

Die Vorteile eines Private Placements in den USA

In den USA herrscht traditionell eine ausgeprägte Investitionskultur, die auch Startups gegenüber aufgeschlossen ist. Hinzu kommt der, verglichen mit Europa, riesige homogene Markt, der eine sprachliche, kulturelle und weitgehend auch legislative Einheit bildet. Der entscheidendste Vorteil ist jedoch die große Zahl von Menschen mit hohem Vermögen in den USA, und damit eben auch die entsprechend große Zahl möglicher Investoren. Parallel dazu entbinden Privatplatzierungen das ausgebende Unternehmen teilweise von Publizitätspflichten wie dem Wertpapierprospekt bei Kapitalerhöhungen.

Was Sie beim Private Placement in den USA beachten müssen

Wenn Unternehmen ihren Kapitalbedarf mittels Privatplatzierungen in den USA decken wollen, sollten sie unter anderem drei wesentliche Aspekte berücksichtigen:

1. SEC-Registrierungspflicht in den USA

In den USA gilt grundsätzlich die Pflicht, das öffentliche Angebot von Wertpapieren jeglicher Art der Aufsichtsbehörde SEC zu melden. Der Gesetzgeber möchte damit vor allem verhindern, dass Käufer getäuscht und deren Investitionen oder Beteiligungen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

Viele der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen, die für Wertpapier-Emissionen im Allgemeinen gelten, sind beim Private Placement für Sie als Emittent jedoch nicht relevant. Das liegt ganz einfach daran, dass es sich dabei eben um eine nicht-öffentliche, also private, Emission handelt.

Ob es sich bei Ihrer Privatplatzierung tatsächlich um eine nicht-öffentliche handelt, lässt sich im Gesetz (Securities Act) im Abschnitt 4(a)(2) überprüfen. Dort stehen in der Verordnung D (VO D) die zwei konkrete Ausnahmen für die Registrierungspflicht. Diese beiden Ausnahmen werden in zwei Regularien beschrieben, unter deren Voraussetzungen Unternehmen von der Registrierungspflicht befreit sind.

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Die VO D erlaubt es Unternehmen also, Vermögensgegenstände ohne Registrierung bei der SEC herauszugeben, wenn sie alle in VO D genannten Bedingungen einer dieser beiden Regularien, die als Rule 506(b) und Rule 506(c) bekannt sind, einhalten. Abhängig von Ihrer Geschäftsidee, ihrem Geschäftsmodell und sonstigen Bedürfnissen und Erfordernissen, die das Anforderungsprofil Ihres Unternehmens formen, kann die Nutzung der Ausnahmeregelung zur Registrierung bei der SEC entweder über Rule 506(b) oder über Rule 506(c) für Sie vorteilhafter sein. Die wesentlichen Inhalte der beiden Regularien lauten wie folgt:

Rule 506(b)

  • Neben der Voraussetzung, dass Ihre Wertpapier-Emission in einem privaten Rahmen stattfinden muss, darf keine öffentliche Anwerbung von Investoren erfolgen. Dies umfasst unter anderem Vorstellungs-Seminare, TV-Annoncen und öffentlich zugängliche Websites.

  • Maximal 35 nicht-akkreditierte Investoren dürfen das Angebot wahrnehmen. Nehmen mehr als 35 Investoren die Möglichkeit wahr, muss der Akkreditierungs-Status jedes weiteren Investors durch verschiedenste Maßnahmen überprüft werden.

  • Es muss sichergestellt sein, dass auch nicht-akkreditierte Investoren über ausreichend Wissen und Erfahrung verfügen, um eine objektive Risiko/Nutzen-Abwägung hinsichtlich der Investition vornehmen zu können.

  • Ist auch nur ein einziger Investor nicht akkreditiert, müssen umfangreiche Informationen über das Angebot an alle – auch nicht-akkreditierte – Investoren herausgegeben werden.

    Im Umkehrschluss bedeutet das: Besteht Ihr Investoren-Pool ausschließlich aus akkreditierten Anlegern, müssen Sie kaum Informationen über Ihr Unternehmen und das Angebot preisgeben!

RULE 506(c)

  • Unternehmen, die keinesfalls auf Werbung und Marketing-Kampagnen für Ihr Private Placement verzichten wollen, haben die Möglichkeit, die Rule 506(c) zu nutzen, wenn sie sicherstellen können, dass alle Investoren akkreditiert sind. Dazu müssen angemessene Schritte unternommen werden.

    Rule 506(c) eignet sich auch für Unternehmen, die sicherstellen wollen, dass neben US- auch internationale Investoren, z.B. in Europa, ihr Geld in ihre Privatplatzierung anlegen können. Dies ist deshalb erwähnenswert, da die Verordnung S einen Weg bietet, exklusiv, also ausschließlich, von ausländischen Investoren Kapital einzuwerben. Damit wäre jedoch jede Form der Werbung innerhalb der USA ausgeschlossen.

    Bitte beachten Sie: Bei internationalen Emissionen gilt grundsätzlich das Recht des Landes gilt, in welchem sich die Investoren befinden. Je nach den lokalen gesetzlichen Vorgaben kann das z.B. bedeuten, dass zusätzlich ein Wertpapierprospekt erforderlich ist oder weitere Offenlegungs-Verpflichtungen gegenüber potenziellen Anlegern entstehen.

Allgemeine BEDINGUNGEN der Rule 506

Unabhängig von der von Ihnen gewählten Ausnahmeregelung, gelten für jede Möglichkeit zwei allgemeine Bedingungen, die Sie beachten sollten:

  1. Jede Information, die Sie akkreditierten Investoren zur Verfügung stellen, müssen Sie auch nicht-akkreditierten Investoren offenlegen. Nach beiden Regelungen ist es zudem notwendig, für jeden US-Bundesstaat, in welchem ein Wertpapier verkauft wird, das Formular D innerhalb von 15 Tagen nach dem jeweils ersten dort erfolgten Kauf an die SEC zu übermitteln. Diese Mitteilung beinhaltet die Namen der Vorstandsvorsitzenden, des Geschäftsführers, des Projektträgers sowie einige weitere Informationen über die Privatplatzierung.

  2. Es ist zu beachten, dass bei Private Placements gemäß Regel 506 um die Ausgabe beschränkter Wertpapiere handelt. Für einen etwaigen Investor bedeutet das, dass er diese für bis zu einem Jahr nicht verkaufen kann, ohne sie zuvor bei der SEC zu registrieren. Dies ist für potenzielle Anleger ein zusätzliches Risiko, das Ihnen als Unternehmer erschweren kann, Ihr Wertpapier gut zu vermarkten.

Erläuterungen zum Begriff "akkreditierter Investor"

Es war hier bereits öfter von akkreditierten Investoren die Rede. Darunter versteht man

  1. Natürliche Personen, die

    a) in den vergangenen zwei Jahren jeweils ein persönliches Einkommen von mehr als $200,000 (Ehepaare: $300,000) erzielt haben und dies auch für das laufende Jahr erwarten, oder

    b) über Eigenkapital in Höhe von mind. $1.000.000 verfügen (ohne Berücksichtigung des Wertes ihres Hauptwohnsitzes).

  2. Fonds, mit Vermögenswerten in Höhe von mindestens $5.000.000, die nicht spezifisch für den Kauf der betroffenen Wertpapiere gegründet wurden. Die Fonds sollten zudem von einer Person geleitet werden, die ausreichende Erfahrung und Wissen im Bereich Finanzen und Investment mitbringt, um eine fundierte Risikoeinschätzung vornehmen zu können.

  3. Jegliche Form von Instanz/Organisation, in welcher alle Anteilseigner den zuvor genannten Kriterien für natürliche Personen als akkreditierte Investoren gerecht werden.

So soll sichergestellt werden, dass Privatanleger die nötigen Mittel zur Verfügung haben, um im Zweifelsfall das oftmals hohe Verlustrisiko derartiger Investments tragen zu können.

Der akkreditierte Investor in den USA entspricht im Grunde dem qualifizierten Anleger gemäß der EU-Prospekt-Verordnung. Bei Letzterem gibt es lediglich, je nach Mitgliedsstaat, geringfügige Unterschiede im Hinblick auf das erforderliche Mindest-Kapital bzw. Mindest-Einkommen.

2. Offenlegungs-Pflichten bei Private Placements

Bei einem Private Placement innerhalb der USA sind Sie grundsätzlich von der Prospektpflicht entbunden. Tatsächlich muss bei diesem Prozess gar kein offizielles Dokument mit Informationen zu Ihrem Unternehmen veröffentlicht oder ausgegeben werden.

Hingegen empfehlen wir stets, obwohl es nicht explizit erforderlich ist, die Ausgabe eines Private Placement Memorandums (PPM). Nur so erhält ein Investor nämlich greifbare Informationen über Sie und Ihr Unternehmen. Das Fehlen eines PPM bezeichnet die SEC übrigens als eine von vielen möglichen „Red Flags“ für Anleger, die mögliche Wertpapier-Investments einschätzen.

Im PPM werden Informationen, wie die finanziellen und strukturellen Eckdaten Ihres Unternehmens, der konkrete Anwendungsbereich des einzuwerbenden Kapitals und mögliche Risikofaktoren, welche Sie bei diesem Vorhaben erwarten, zur Verfügung gestellt. Diese geben möglichen Kapitalgebern ein transparentes Bild der vorliegenden Anlageoption bei Ihrem Unternehmen.

Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass bei jeder Kapitaleinwerbung vor allem die Rechtslage des Landes zu beachten ist, in dem Kapital eingeworben wird. Führen Sie also ein Private Placement für Ihre US-Gesellschaft durch, Ihre Anleger sitzen jedoch in der EU, müssen Sie sich zentral nach der dort geltenden Prospektverordnung richten.

3. Gründung einer US-Gesellschaft

Der wichtigste Punkt aber ist, dass Sie eine Gesellschaft in den USA gründen müssen, wenn Sie US-Kapital einwerben möchten. Das liegt schlicht daran, dass US-Investoren nur in US-Gesellschaften investieren bzw. solche, die in den USA registriert sind.

Dies ist relativ einfach zu bewerkstelligen, indem Sie eine Delaware LLC als Tochter ihrer UK PLC gründen. Die Delaware LLC ist dann letztlich die Gesellschaft, welche das Kapital einwirbt. Über die Delaware LLC platzieren Sie dann auch ihre Anleihen (oder ggf. auch Aktien, wobei das etwas komplizierter ist).

Wie wir bei Privatplatzierungen in den USA helfen

Sie wollen für Ihr eigenes Unternehmen ein Private Placement in den USA realisieren? Unsere US-Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas unterstützt gerne dabei.

Für eine konkrete, deutschsprachige Beratung zum Thema erreichen Sie die Kanzlei Mount Bonnell telefonisch, per Skype und natürlich auch vor Ort in Austin. Innerhalb einer Stunde klären Sie unsere Fachleute dabei über die erforderlichen Schritte auf und verschaffen Ihnen ein optimales Verständnis für den anstehenden Prozess. Nehmen Sie hier Kontakt auf.

Ausführlichere Vorabinformationen zum Thema Privatplatzierung in den USA finden Sie hier auf der deutschsprachigen Website der Kanzlei Mount Bonnell.