Land: England & Wales
Mindestkapital: £50.000 (mindestens 25% einbezahlt)
Mindestnennbetrag: Beliebig
Anzahl Geschäftsführer: 2
Befreiung von der Prüfungspflicht: Nein
Eine britische PLC ist eines der beliebtesten Unternehmensvehikel für den Börsengang und wird weltweit akzeptiert. Britische Public Limited Companies haben einfachen Zugriff auf Spezialisten wie Berater, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter und Rechtsanwälte.
Britische PLCs müssen beim Companies House registriert werden und mindestens zwei Geschäftsführer, einen Gesellschaftssekretär und ein Mindeststammkapital von £50.000 haben. Die flexiblen Anlagevehikel profitieren von einem niedrigen Mindestnennwert und verschiedenen Anteilsklassen. Da im Vereinigten Königreich keine Quellensteuer erhoben wird, werden Dividenden an internationale Aktionäre brutto ausgezahlt.onal shareholders.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es in jüngster Vergangenheit aufgrund des Brexits einige Probleme mit britischen PLCs gegeben hat, zum Beispiel neue steuerliche Auswirkungen für EU-Bürger, die das Eigentum an ihrem Unternehmen an eine britische Public Limited Company übertragen.
Diese Sachbestände sollten bei der Bewertung der UK PLC unbedingt berücksichtigt werden.
Im Jahr 1700 eröffnete die Hollow Sword Blade Company ein Bank- und Wertpapiergeschäft in der City of London. Heute unterstützt Swordblade & Co vom selben Standort aus ambitionierte Wachstumsunternehmen bei ihrem Börsengang. Wir sind stolz darauf, Unternehmer beim Aufbau ihrer Firma und Vision zu unterstützen und hierdurch ein traditionsreiches, jahrhundertealtes Erbe fortzuführen.
Swordblade & Co
1 Royal Exchange,
London EC3V 3DG
Jetzt anrufen 24/7 (wir sprechen Deutsch):
+44 20 3151 1053
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